Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe gehört zu den verbindlichen Aufgabenbereichen der Schulen. Das wesentliche Ziel bestehe darin, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, „eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen (…)“. Betont wird u. a. die Vermittlung „grundlegender Informationen zur Wirtschafts- und Arbeitswelt“ in den einzelnen Fächern, die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, die Zusammenarbeit mit dem Berufskolleg usw. Zum Aufgabenkatalog gehört außerdem ein Schülerbetriebspraktikum, das in Gymnasien während der Sekundarstufe II durchgeführt werden kann. Den Schulen mit gymnasialer Oberstufe wird aufgegeben, „in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und den ortsnahen Hochschulen ein Konzept zur Berufswahlorientierung“ zu entwickeln. (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 23.09.1999)Die Lehrpläne der meisten Fächer stellen Bezüge zur „Wirtschafts- und Arbeitswelt“ her. Jedes Fach trägt somit auf seine Weise zur „Berufsfindung“ bei.
Der Berufswunsch, beispielsweise Physiker zu werden, entwickelt sich, weil der Grund- oder Leistungskurs in diesem Fach die Schüler am meisten interessierte, „Architektur“ als Zielfeld spiegelt oft den Einfluss des Kunstunterrichts usw. Diese wünschenswerten Zusammenhänge sind noch kein Konzept.