Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Angesichts der zuletzt wieder gestiegenen Infektionszahlen hat der Ministerpräsident des Landes NRW, Herr Laschet, heute Mittag in einer Pressekonferenz den Übergang der Schulen in NRW in Distanzunterricht (ab Klasse 8) ab Montag angekündigt.

Wenig später konkretisierte das Schulministerium die ab Montag, 14. Dezember 2020, geltenden Vorgaben in einer Schulmail.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Wir bitten Sie daher, uns bis Sonntag, 14 Uhr, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder über das Kontaktformular unten auf dieser Seite mitzuteilen, ab wann Ihr Kind ggf. vom Präsenz- in den Distanzunterricht wechselt. Sie helfen uns in unseren Planungen, wenn Sie uns auf demselben Weg Bescheid geben, wenn Sie von dieser Regelung nicht Gebrauch machen wollen, Ihr Kind also die ganze Woche hier in der Schule am Präsenzunterricht teilnimmt.

Die Mensa wird am Montagmittag geöffnet haben. Hinsichtlich weiterer Öffnungszeiten der Mensa bitten wir um Beachtung des Vertretungsplans.

 

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

Für angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren sieht das Schulministerium vor, dass die Schulen prüfen, was verschoben werden oder gänzlich entfallen kann. Soweit das nach gründlicher Abwägung nicht möglich ist, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.

In unserem Fall bedeutet dies: Die in den Stufen EF, Q1 und Q2 angesetzten Klausuren finden allesamt statt und es besteht Anwesenheitspflicht für die jeweils betroffenen Schülerinnen und Schüler. Die Raumplanung wird teilweise zur Wahrung größerer Abstände überarbeitet, so dass sich die Betroffenen bitte über den Vertretungsplan informieren.

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt: Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

Das bedeutet, dass für alle Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtend ist und darin erbrachte Leistungen in die Notengebung einfließen.

Die jeweiligen Fachlehrer nehmen mit den Schülerinnen und Schülern ihrer Kurse Kontakt per lo-net²-Mail auf. Aus diesem Grund sollen alle Schülerinnen und Schüler sich an diesem Wochenende einmal bei lo-net² anmelden und ihr lo-net²-Postfach leeren! In der kommenden Woche sollen die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht täglich Ihre Mailpostfächer kontrollieren, möglichst einmal vormittags und einmal mittags. Während der Schulschließungen im Frühjahr diesen Jahres hatten wir nach den ersten Erfahrungen Hinweise zum Homeschooling zusammengestellt, die sinngemäß auch nun helfen können. Sie finden diese bei den Anleitungen im Downloadbereich der Homepage (Kurzlink: https://t1p.de/gymben-anleitungen).

In einigen Haushalten sind technische Möglichkeiten zur Teilnahme am Distanzunterricht nicht ausreichend verfügbar. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Tablet durch die Schule leihweise zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bitte melden Sie sich in diesem Fällen ebenfalls über das Schulsekretariat.

Schon jetzt darf ich Sie darauf hinweisen, dass den Vorgaben des Schulministeriums folgend an den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) kein Unterricht stattfindet. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-J. Plugge

 

Sie können uns mit dem nachfolgenden Formular mitteilen, ab wann Ihr Kind aus einer der Klassen 5 bis 7 in den Distanzunterricht wechselt. Falls Ihr Kind gar nicht in den Distanzunterricht wechseln, sondern während der gesamten Woche am Präsenzunterricht teilnehmen wird, sind wir für einen entsprechenden Hinweis ebenfalls dankbar.

Bitte geben Sie den Namen und die Klasse des Kindes mit an!