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Die Europawahl steht vor der Tür und erstmals haben 16-Jährige das Wahlrecht! Diese Wahl, die nur alle 5 Jahre stattfindet, ist eine einzigartige Chance, die Stimme für eine bessere Zukunft abzugeben.

Doch warum sollten gerade junge Menschen zur Wahl gehen?

Zunächst einmal beeinflusst die Europäische Union viele Bereiche unseres Lebens, von Erasmus+ Programmen bis zu Interrail-Tickets, die einen Auslandsaufenthalt ermöglichen und erleichtern. Durch die Teilnahme kann man also aktiv dazu beitragen, wie die Zukunft gestaltet wird.

Du entscheidest mit, welche 96 Abgeordneten aus Deutschland in das Europäische Parlament entsendet werden. Diese werden in der Zukunft über Gesetze entscheiden, die die Zukunft aller Bürger und Bürgerinnen in der EU beeinflussen werden. Eine hohe Wahlbeteiligung unter Schülern und Schülerinnen stärkt die Demokratie. Dir sollte bewusst sein, wen du wählst. Um dir einen Überblick über die aktuellen politischen Entscheidungen verschaffen willst, bietet der Wahl-O-Mat den Wählern und Wählerinnen eine gute Orientierung für die eigene Wahlentscheidung.

Nicht-Wähler und Nicht-Wählerinnen verzichten auf die Chance, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen und sie mitzugestalten. Also: Nutzt euer Recht und Privileg und macht eure Stimme gehört!

Text: Melek (Q2) und Zehra Keser (Q1)

Warum geht´s?

um die Wahl zum Europäischen Parlament am 9.Juni 2024

Wer darf bei der Europawahl wählen?

  • Alle Bürgerinnen und Bürger eines Staates der EU
  • In Deutschland dürfen erstmals 16-Jährige zur Wahl

Wer/was wird gewählt?

  • 720 Abgeordnete für das Europäische Parlament
  • Deutschland entsendet 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament

Warum ist das wichtig?

  • Das Europäische Parlament wählt den/die nächste Kommissionspräsidenten/Kommissionspräsidentin. Das ist so etwas wie der Regierungschef/die Regierungschefin der EU
  • Das Europäische Parlament befragt und bestätigt auch alle 27 Kommissarinnen und Kommissare. Die sind mit den Ministern in der Regierung vergleichbar.
  • Das Europäische Parlament beschließt über Gesetze und Verordnungen, die alle Bürger in der EU etwas angehen.

Was tut die EU für mich?

  • Wenn Du Schüler(in), Student(in) oder Azubi bist, kannst Du einen Teil Deiner Ausbildung in anderen EU-Staaten machen. Das ERASMUS + Programm der EU fördert Deinen Auslandsaufenthalt finanziell.
  • Wenn Du 18 bist, kannst Du Dich zwei Mal im Jahr um eins von 35.000 Interrail-Tickets bewerben – für eine unvergessliche Reise durch Europa.
  • Wenn Du in der EU per Bahn, Bus oder Flugzeug reist und es zu Verspätungen kommt oder der Zug/ Flug ganz ausfällt, hast Du in der ganzen EU dieselben Rechte, z.B. auf Teilrückerstattung des Preises, Getränke und Snacks, bzw. Unterkunft über Nacht. Die Europäische Verbraucherzentrale hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen.
  • Wenn Du etwas im EU-Ausland kaufst, später aber feststellst, dass es kaputt ist, hast Du dieselben Rechte wie in Deutschland: 24 Monate Gewährleistung! Praktisch bedeutet das: kostenlose Reparatur, Umtausch oder Geld zurück!
  • Wenn Du irgendwo in der Welt auf Reisen bist und Dir Gepäck und Geld geklaut werden, kannst Du Dich an jedes Konsulat eines anderes EU-Staates wenden, wenn es kein deutsches Konsulat vor Ort gibt. Dort hilft man Dir evtl. beim Sperren der Bankkarte oder man streckt Dir das Geld für die Rückreise vor.
  • Außerdem: Du kannst als EU-Bürger/Bürgerin in jedem EU-Land Deiner Wahl leben und arbeiten. Visum oder Arbeitserlaubnis brauchst Du nicht!

Wie geht es nach der Europawahl weiter?

Nach Abschluss der Wahl zum Europäischen Parlament in allen 27 Staaten der EU treffen sich alle 720 Abgeordneten zur ersten Sitzung. Sie sind zwar als Abgeordnete nationaler Parteien gewählt worden, schließen sich nun aber zu länderübergreifenden Fraktionen zusammen. Die Abgeordneten der CDU und anderer christilich-konservativen Parteien aus allen Staaten bilden zusammen z.B. die „Europäische Volkspartei“ EVP, die Abgeordneten der SPD und anderer sozialdemokratischen Parteien zur „Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament“ S&D. Als Fraktion kann man mehr erreichen als als fraktionsloser Abgeordneter

Eine der ersten Aufgaben des neuen Europäischen Parlaments wird es sein, einen neuen Kommissionspräsidenten/ -präsidentin zu wählen. Das sollte eigentlich der/die Spitzenkandidat/ -in der stärksten Fraktion im Europaparlament sein. Beim letzten Mal war das aber nicht so! Schuld war ein Machtkampf zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament:  Der Kandidat Manfred Weber von der EVP hätte von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten  zur Wahl vorgeschlagen werden müssen. Die wollten aber nicht! Da zauberte die deutsche Kanzlerin Angela Merkel eine neue Kandidatin aus dem Hut: Ursula von der Leyen! Sie wurde schließlich dem Parlament als Kanidatin vorgeschlagen und mit knapper Mehrheit gewählt.

Wie das diesmal ausgeht? Darauf darf man durchaus gespannt sein. Ursula von der Leyen tritt diesmal offiziell als Spitzenkanidatin der EVP an und würde gerne noch einmal 5 Jahre lang Kommissionspräsidentin sein.

Text: I. Schäfke

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