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Wenn eine Schülerin oder eine Schülerin ungeplant fehlt (insbesondere wegen Krankheit), muss die Schule von den Erziehungsberechtigten unverzüglich - in der Regel: telefonisch vor Unterrichtsbeginn (0291 9968-0) - unterrichtet werden. Sobald er / sie wieder am Unterricht teilnehmen kann, ist eine schriftliche Entschuldigung eines/einer Erziehungsberechtigten vorzulegen. Das kann in den Klassen 5 bis 10 mit diesem Formular oder auch formlos geschehen.
Informationen
Erstelldatum
06.09.2025
Änderungsdatum
06.09.2025
Dateigröße
131.02 KB
Erstellt von
Joachim Deckers
Geändert von
Joachim Deckers
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